Modellbauermeister / Modellbauermeisterin

Zu den täglichen Aufgaben und Tätigkeiten von Modellbauermeistern und Modellbauermeisterinnen gehört die Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben in handwerklichen Modellbaubetrieben. Sie kümmern sich um den Entwurf, die Herstellung und die Instandhaltung von Dauerformen und Anschauungs- und Produktionsmodellen. Sie bestimmen ferner die Arbeitsprozesse und-abläufe und verteilen die Aufgaben auf die Fachkräfte, die sie bei der Fertigung anleiten. Modellbauermeister und Modellbauermeisterinnen sind in erster Linie in handwerklichen Betrieben des Muster-, Modell- und Formenbaus beschäftigt, wie zum Beispiel in Modelltischlereien, in Gießereien oder im Maschinen- und Fahrzeugbau. Darüber hinaus können sich für sie weitere Beschäftigungsmöglichkeiten in Ingenieur- und Architekturbüros eröffnen. Wenn man diese Tätigkeit ausüben möchte, sollte man in der Regel eine berufliche Weiterbildung zum Modellbauermeister bzw. zur Modellbauermeisterin absolvieren, die nach der Handwerksordnung geregelt ist. Die Prüfung dieses zulassungsfreien Handwerks ist deutschlandweit einheitlich geregelt. Die Handwerksorganisationen und weitere Bildungsträger geben Vorbereitungskurse auf die Prüfung, die in Vollzeit etwa 6 Monate und in Teilzeit ca. 1 Jahr dauern. Die Teilnahme an solchen Kursen ist für die Zulassung zur Meisterprüfung jedoch nicht verpflichtend.

 

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