Elektroniker - Energie- und Gebäudetechnik / Elektronikerin - Energie- und Gebäudetechnik

Ein/e Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik ist im Bereich der Energieversorgung von Gebäuden tätig. Dabei plant und installiert er/sie die entsprechenden technischen Anlagen und ist auch mit deren Wartung betraut. Das Tätigkeitsfeld erstreckt sich über alle Bereiche, welche in einem Gebäude mit Elektrotechnik und Energie zu tun haben. So ist der/die Elektroniker/-in dafür zuständig in einem Wohngebäude die Anschlüsse für Waschmaschine, Trockner, Kühlschrank, Herd und andere Haushaltsgeräte zu legen. Die Installation einer Klimaanlage gehört dabei ebenso in seine/ihre Verantwortung wie die Planung, Einrichtung und Wartung von Heizungsanlagen und Lüftungseinrichtungen. Die Planung und Installation von Telekommunikationsleitungen ist ebenso ein Teil des Aufgabengebietes. Die Liste könnte noch weiter fortgeführt werden, die Aufzählung der Tätigkeitsfelder umfasst alle Bereiche eines Gebäudes, welche mit Elektrotechnik zu tun haben. Die Steuerung von Lichtanlagen, elektrische Jalousien, Lichtschalter, Steckdosen und alle Schaltkreise, welche notwendig sind, um den bestimmungsgemäßen Betrieb eines Gebäudes sicherzustellen, gehören in die Hände eines/einer Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik. Eine Anstellung findet der/die Elektroniker/-in bei Handwerksbetrieben im Elektronikbereich, welche für Baufirmen oder Bauherren Auftragsarbeiten übernehmen. Große Unternehmen unterhalten oft eigene Werkstätten, in welchen auch Elektroniker/-innen einen festen Platz haben. Unternehmen, welche Haushaltsgeräte verkaufen beschäftigen in ihrer Kundendienstabteilung ebenfalls Elektroniker/-innen, welche bei den Kunden zu Hause Wartungs- und Reparaturaufträge durchführen. Als Elektronikmeister/-in ist man berechtigt ein eigenes Geschäft zu führen. Um die dreijährige Lehre als Elektroniker/-in beginnen zu können braucht man als Voraussetzung mindestens einen guten qualifizierenden Hauptschulabschluss, manche Lehrherren verlangen sogar die Mittlere Reife. Handwerkliches Geschick und körperliche Belastbarkeit müssen ebenso vorhanden sein wie technisches Verständnis und die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten. Bei der Ausübung der Tätigkeit sind einige Sicherheitsbestimmungen zu beachten wie beispielsweise das Tragen bestimmter Schutzkleidung und Arbeitsschuhen, die bestimmte Sicherheitsvoraussetzungen erfüllen. Die Arbeitskleidung wird üblicherweise vom Arbeitgeber gestellt, das Nichttragen kann im Falle eines Unfalls versicherungsrechtliche Einschränkungen nach sich ziehen.

 

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