Betriebshilfering-Geschäftsführer / Betriebshilfering-Geschäftsführerin

Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerinnen für Betriebshilferinge sind für die Leitung und Abwicklung aller laufenden Geschäfte einer genossenschaftlichen organisierten Selbsthilfeeinrichtung im Bereich der Landwirtschaft zuständig. Um die Kosten der einzelnen Landwirtschaftbetriebe zu reduzieren, schließen sich Landwirte den Betriebshilferingen an und können so an der Konzeption des Betriebshilferinges partizipieren. Die Berufsangehörigen planen und organisieren vor allen Dingen die Vermittlung von qualifizierten Arbeitskräften sowie von Landwirtschaftsgeräten und -maschinen zwischen den Mitgliedern der genossenschaftlich organisierten Selbsthilfeeinrichtung und machen dadurch das selbstständige Einstellen von Arbeitskräften oder die Eigenanschaffung von Gerätschaften für die Landwirte unnötig. Außerdem überprüfen sie den erzielten Erfolg der durchgeführten Maßnahmen und entscheiden über eventuelle Änderungen des Konzeptes. Sie erbringen Dienstleistungen für Betriebe der Landwirtschaft, wie z. B. Betriebe der Tierhaltung bzw. Tierzucht, der Milchproduktion oder des Ackerbaus, sowie für Betriebe im Gemüse- und Obstbau. Für die Ausübung dieses Berufes ist ein abgeschlossenes Studium der Agrarwirtschaft oder eine anerkannte Weiterbildung im Bereich der Agrarwirtschaft erforderlich.

 

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