Behindertenpädagoge / Behindertenpädagogin

Der Behindertenpädagoge bzw. die Behindertenpädagogin arbeiten mit körperlich oder geistige behinderten Menschen zusammen. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, den Menschen jegliche Unterstützung zukommen zu lassen. Dies gilt vor allem im Alltag, wo gewährleistet werden soll, dass der Behindertenpädagoge (analog zu: heilpädagogischer Fachbetreuer) die Eingliederung des Behinderten in die Gesellschaft ermöglicht und fördert. Das Arbeiten findet gemeinsam mit anderen Berufsgruppen aus dem sozialen Bereich (Ärzte, Psychologen etc.) statt. Arbeitsorte sind speziell ausgewiesene Werkstätten, Wohngruppen, Sonderschulen und Krankenhäuser. Neben der Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen sind auch Aufgaben der Freizeitgestaltung wie die Kontaktherstellung mit Freunden und möglicherweise besondere Therapien zu übernehmen. Die Pflege des behinderten Menschen gehört ebenfalls zu den Pflichten. Voraussetzung für das Tätigwerden als Behindertenpädagoge/-pädagogin ist ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Oftmals handelt es sich um einen Schwerpunkt in einem erziehungswissenschaftlichen oder sonderpädagogischem Studiengang. Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester an der Fachhochschule und zehn Semester an der Universität. Die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung variieren von Bundesland zu Bundesland.

 

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