Beamter - allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst) / Beamtin - allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst)

Für die vielen verschiedenen Fachbereiche in den Bundesbehörden werden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter = Beamt (er/in) - allg.. Innere Verwaltung (geh. Dienst) beschäftigt. Die Voraussetzung für eine Einstellung in den gehobenen Dienst ist in der Regel, dass eine Ausbildung zur Beamtin/ zum Beamten des gehobenen Dienstes oder der Angestelltenlehrgang II bzw. die Fortbildung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt erfolgreich abgeschlossen ist. Aber auch hier werden in Einzelfällen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen, die Sie über eine andere als o.g. Ausbildung erwerben, gesucht. In der Regel ist hier ein Fachhochschulabschluss gefordert. In den diversen Stellenausschreibungen wird man hierzu sicher einen Hinweis finden. In der allgemeinen inneren Verwaltung sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes überwiegend mit der Sachbearbeitung bei der Durchführung von Fachaufgaben betraut. Sie bewältigen dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben. Bewerber und Bewerberinnen haben generell einen mehrjährigen Vorbereitungsdienst zu leisten, der, der praktischen und theoretischen Ausbildung dient, und sie müssen eine Laufbahnprüfung ablegen. Der Vorbereitungsdienst wird im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Der Vorbereitungsdienst dauert für Anwärter/innen als Beamt (er/in) - allg.. Innere Verwaltung (geh. Dienst) 3 Jahre. Der/ die Beamt (er/in) - allg.. Innere Verwaltung (geh. Dienst) sind beispielsweise im Finanzamt tätig und können dort z.B. in der Veranlagungsstelle, Bewertungsstelle, Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle, Grunderwerbssteuerstelle oder in der Vollstreckungsstelle eingesetzt werden. Im Außendienst befassen sie sich unter anderem mit der Betriebsprüfung. Außerdem bestehen Einsatzmöglichkeiten in der Oberfinanzdirektion, in Finanzministerien, in Bildungsstätten oder außerhalb der Steuerverwaltung der Länder im Landesrechnungshof, Bundesrechnungshof oder im Bundesministerium der Finanzen. Genauso werden der/die Beamt (er/in) - allg.. Innere Verwaltung (geh. Dienst) in den Bereichen Arbeitsschutz, technischer Öffentlichkeitsschutz und Umweltschutz eingesetzt. Sie überprüfen und kontrollieren im Wesentlichen, ob die ihnen zugewiesenen Betriebe alle Maßnahmen ordnungsgemäß einhalten. Sie können dabei im Innendienst hauptsächlich Sachbearbeitertätigkeiten wahrnehmen oder im Außendienst in den Betrieben kontrollierende bzw. beratende Funktionen ausüben. Die Abnahme der Betriebsprüfungen erfolgt in der Regel ohne Voranmeldung.

 

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