Unternehmer, Geschäftsführer, Geschäftsbereichsleiter / Unternehmer, Geschäftsführer, Geschäftsbereichsleiter

Unternehmer, Geschäftsführer, Geschäftsleiter oder respektive Unternehmerinnen, Geschäftsführerinnen, Geschäftsleiterinnen sind mit der Leitung eines Unternehmens und dessen laufender Geschäfte betraut. Hierbei unterliegt der/die in diesem Beruf Tätige den Weisungen des Vorstands. Da im Regelfall jedes Unternehmen über eine Geschäftsleitung verfügt, finden Unternehmer/innen, Geschäftsführer/innen oder Geschäftsleiter/innen in allen Branchen und Wirtschaftszweigen Arbeitsplätze. Um diesen Beruf ausüben zu können, muss der Anwärter oder die Anwärterin meist ein entsprechendes Hochschulstudium oder zumindest eine kaufmännische Weiterbildung absolviert haben um die für diesen Beruf notwendigen Kernkompetenzen sein/ihr eigen nennen zu können. So benötigt er oder sie Kenntnisse in den Bereichen Betriebsleitung und Betriebsführung, in der Betriebswirtschaftslehre, in der Buchführung und Buchhaltung, im Controlling, in der Finanzplanung, in der Investitionsplanung, in der Kalkulation und Kosten- /Leistungsrechnung sowie im Marketing und im Personalwesen. Im Einzelnen kümmert sich der/die Unternehmer/in, Geschäftsführer/in, Geschäftsleiter/in um die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Unternehmens und pflegt nationale und internationale Kontakte. Diejenigen, die diesen Beruf ausüben, haben meist auch mit dem Rechnungswesen und der damit verbundenen Finanzplanung und dem Controlling zu tun. Auch die Kalkulation von Kosten und die Entscheidung in Personalfragen gehören zum Aufgabengebiet.

 

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