Fachanwalt (Uni) - Familienrecht / Fachanwältin (Uni) - Familienrecht

Der Fachanwalt für Familienrecht und die Fachanwältin für Familienrecht kümmern sich um Familienangelegenheiten, die vor Gericht entschieden werden. Dabei handelt es sich nicht um einen Bereich im Strafrecht, sondern um das Zivilrecht. Dazu zählen gerichtliche Entscheidungen in den Bereichen Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandschaftsangelegenheiten, aber auch Vormundschaftsfragen und Vertretungsaufgaben. Der Fachanwalt und die Fachanwältin im Familienrecht handeln und vertreten ihre Mandanten. Er bzw. sie bezieht seine Handlungsmöglichkeiten aus dem vierten Buch des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieses enthält unter anderem Vorschriften zur Eheschließung bzw. deren spätere Aufhebung, zu Adoption, Unterhalt, Güterrecht und Vaterschaftsfragen. Der Fachanwalt und die Fachanwältin im Familienrecht arbeiten in Rechtsanwaltskanzleien und in öffentlichen Institutionen wie der Rechtsabteilung von Behörden. Der Titel Fachanwalt erhält der Jurist von der Rechtsanwaltskammer. Zur Ausübung des Berufs benötigt man ein Jurastudium. Außerdem braucht der Anwalt eine mindestens dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt und einen Nachweis darüber, dass er über hervorragende Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich Familienrecht verfügt.

 

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