Bezirksdirektor (Krankenversicherung) / Bezirksdirektorin (Krankenversicherung)
Bezirksdirektoren und Bezirksdirektorinnen im Bereich Krankenversicherung sind für die Leitung der Gebiets-, Bezirks- oder Regionaldirektion von Krankenversicherungsunternehmen zuständig. In ihren Aufgabenbereich fällt die Organisation und Koordinierung von Arbeitsabläufen im Außendienst sowie die Planung von Programmen im Wettbewerbs- und Akquisitionsbereich. Daneben stellen sie neue Mitarbeiter/innen ein und arbeiten diese ein. Sie wirken unterstützend bei der Klärung von Zweifelsfällen mit und sorgen für die Bereitstellung der Adressdaten möglicher Kunden. Ferner bauen sie bestehende Verbindungen aus, stellen neue Kontakte her und erarbeiten Verbesserungsvorschläge. Darüber hinaus überprüfen Bezirksdirektoren und Bezirksdirektorinnen im Bereich Krankenversicherung Beschwerden, kontrollieren die Vertriebskosten, erstellen Analysen des Marktes und verwalten Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung. Arbeitsfelder finden sich in der Versicherungsbranche bei gesetzlichen und knappschaftlichen Krankenversicherungen. Zugang zu dieser Tätigkeit bietet eine abgeschlossene Ausbildung im Versicherungswesen. Oft wird auch ein Studium der Wirtschaftswissenschaften erwartet. Neben Erfahrungen in der Führung von Mitarbeitern wird spezielles Fachwissen im Versicherungswesen gefordert. Wichtige Eigenschaften sind eine ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungskraft, Verhandlungsgeschick sowie Organisationstalent.
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