Betriebsleiter - Eisenbahnen / Betriebsleiterin - Eisenbahnen

Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen für Eisenbahnen sind bei Eisenbahnunternehmen für die sichere Durchführung des Eisenbahnbetriebes verantwortlich. Überwiegend überwachen sie alle sicherheitsrelevanten Aufgaben. Hierzu zählen die Einhaltung von für den Bahnbetrieb geltenden Gesetzen, Auflagen und Verordnungen. Sie sind verantwortlich für die Betriebssicherheit der Bahnanlagen und Fahrzeuge und sorgen für deren Instandhaltung. Die Betriebsleiter/innen für Eisenbahnen prüfen auch, ob die Mitarbeiter Dienstanweisungen und Anordnungen befolgen. Die Betriebsleiter/-innen sind in der Technik von Gleis- und Signalanlagen, Gleisbremsen und -waagen, Tank- und Verladeanlagen sowie von Triebwagen und Waggons sehr gut geschult. Hier begutachten und analysieren sie eventuelle Schäden und leiten Maßnahmen zur Beseitigung ein. Sie begehen regelmäßig die Betriebsanlagen und stellen daraufhin eine Gefährdungsbeurteilung aus. Für Reparaturen stellen sie bautechnische Berechnungen auf und überwachen die Bauarbeiten. Ferner beaufsichtigen sie den Einsatz von Fremdfirmen und analysieren Arbeitsunfälle. Um zukünftig ähnliche Unfälle zu verhindern, unterrichten sie das Unternehmen über verbesserte Technologien und Entwicklungen. Zugang zur Weiterbildung für diesen Beruf gewährt ein Studium der Ingenieurwissenschaften sowie eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit.

 

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