Bankdirektor / Bankdirektorin

Bankdirektoren und Bankdirektorinnen sind sowohl für die Organisation als auch die Leitung einer Bankfiliale zuständig. Hierbei überwachen sie die Wirtschaftlichkeit der Bank und kontrollieren die Umsetzung der gesteckten Ziele. Des Weiteren überprüfen sie in ihren Filialen die organisatorischen und personellen Gegebenheiten und haben dabei stets Gewinnorientierung und Effizienz im Blick. Die Festlegung der Tätigkeitsfelder des Personals, die Kontrolle der Kompetenzen und Verantwortungen innerhalb der Bank gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Bankdirektors bzw. der Bankdirektorin. Die Unternehmenspolitik und -strategie wird durch sie nach genauer Marktbeobachtung in Form von Konzepten festgelegt. Der Bankdirektor bzw. die Bankdirektorin sind somit für die gesamte Führung einer Bank zuständig. Es gibt keinen direkten Bildungsweg zum Bankdirektor. Es gibt viele Direktoren, die Bankkaufmann ohne Abitur und ohne Weiterbildung sind. Ein Studium im Bankwesen ist aber dennoch von Vorteil; zudem sollten neben einem hohen Maß an Eigenverantwortlichkeit gute Führungsqualitäten vorhanden sein. Die Ausbildung zum Bankkaufmann beinhaltet eine bundesweit geregelte, dreijährige Ausbildung in einer Bankfiliale.

 

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