Altenheimleiter / Altenheimleiterin

Der/die Altenheimleiter/in steuert alle Maßnahmen, die für den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betrieb von Altenpflegeeinrichtungen nötig sind. Dabei achtet er/sie darauf, dass alle rechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Der/die Altenheimleiter/in sorgt für ein effektives Controlling, kaufmännische Kalkulation und lückenlose Kostenrechung. Er/sie stellt den laufenden Betrieb der Einrichtung sicher. Der/die Altenheimleiter/in überwacht dabei die Pflegeorganisation und regelt den Personaleinsatz. Der/die Altenheimleiter/in führt alle notwendigen verwaltenden Aufgaben durch und die Absprachen mit Krankenkassen und Behörden. Der/die Altenheimleiter/in steht immer in engem Kontakt mit den Pflegekräften, den Bewohnern des Heimes und deren Angehörigen. Der/die Altenheimleiter/in präsentiert die Einrichtung in der Öffentlichkeit. Dazu nimmt er/sie Pressetermine wahr und organisiert diverse Veranstaltungen. Der/die Altenheimleiter/in steht stets als Ansprechpartner zur Verfügung. Führungsqualitäten, Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen sind wichtige Eigenschaften des/der Altenheimleiters/in. Der/die Altenheimleiter/in erledigt kaufmännische Aufgaben, Abrechnungen und erstellt Konzepte zum Qualitätsmanagement. Er/sie hat fundiertes Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Werbemaßnahmen. In der Einrichtung selbst achtet der/die Altenheimleiter/in auf eine gute Zusammenarbeit und beweist Fairness und Konfliktfähigkeit. Dabei hat der/die Altenheimleiter/in aber auch immer ein offenes Ohr für die Belange der Heimbewohner. Der/die Altenheimleiter/in muss über eine hohe zeitliche und psychische Belastungsfähigkeit verfügen. Eine Bereitschaft zu Überstunden sollte vorhanden sein. Um die Tätigkeit als Altenheimleiter/in ausüben zu können, wird eine Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen vorausgesetzt. Diese kann zum Beispiel über ein Studium der Pflegewissenschaften, der Gerontologie oder der Sozialpädagogik erreicht werden.

 

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